Bürozeiten

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Berufszulassung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler

Seit dem 01.08.2018 gibt es das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter.

Für gewerbliche Verwalter von Wohnimmobilien wird dadurch erstmalig eine Erlaubnispflicht in § 34c Gewerbeordnung eingeführt.

Um diese Erlaubnis zu erhalten, sind folgende Nachweise zu erbringen:

  • regelmäßige Fortbildungspflicht um das erforderliche Fachwissen aktuell zu halten
  • ausreichender Versicherungsschutz in der Berufshaftpflichtversicherung
  • der Nachweis der geordneten Vermögensverhältnisse

Der Verbraucher ist über die Qualifikation und Weiterbildung des Immobilienverwalters und Maklers zu informieren.

Selbstverständlich erfüllt die Immobilienverwaltung M&S alle Voraussetzungen für die Erlaubnis als Wohnimmobilienverwalter und Makler tätig zu sein.

Die Erlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung wurde mir am 26.06.2020 vom Kreis Recklinghausen erteilt. Ordnungsamt (32/1) 32-51-11

Yvonne Meyer

geprüfte Haus- und Grundstücksverwalterin

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Tel.: 02363 / 39 66 823